Festpreis Modell

Bei einem Festpreisvertrag stehen alle notwendigen Projektspezifikationen bereits im Vorfeld fest. In der Regel stellt der Kunde ein Lastenheft zur Verfügung, welches genau die Anforderungen aus Kundensicht beschreibt. Das Lastenheft ist normalerweise technologieneutral gehalten und ermöglicht so die bestmögliche Auswahl der zu verwendenden Technologie. Bei Bedarf können jedoch auch Anforderungen an die einzusetzenden Entwicklungswerkzeuge oder an das Projektumfeld bereits im Lastenheft niedergeschrieben werden. Dies ist z.B. sinnvoll, wenn eine neue Komponente in ein bereits bestehendes System eingebunden werden soll.

Sofern noch kein Lastenheft oder eine Projektspezifikation vorliegt, können wir diese gemeinsam mit dem Kunden erarbeiten. Hierzu stehen Ihnen Business Analysten zur Verfügung, die mit Ihnen gemeinsam die erforderlichen Dokumente erarbeiten.

Anhand des Lastenhefts sind wir in der Lage, ein Angebot auf Festpreisbasis abzugeben. Das Angebot enthält neben dem Festpreis eine Abschätzung über die zu erwartenden Aufwände und den Zeithorizont (Projektplan, Terminierung der Milestones).

Nachdem ein Festpreisprojekt durch den Kunden beauftragt wurde, wird ein Pflichtenheft erstellt. Dieses beschreibt die genaue technische Umsetzung.

Nachdem das Pflichtenheft durch den Kunden akzeptiert wurde, erfolgt die eigentliche Entwicklung. Diese wird zur besseren Nachvollziehbarkeit in möglichst viele Milestones unterteilt. Jeder Milestone stellt einen Abschluss eines Abschnitts im Projekt dar und ermöglicht dem Kunden die Verifizierung der geleisteten Arbeit.

Projektmanagementmethoden wie Projektpläne (Gantt, Überwachung, Meilen-Stein Trendanalyse), eine parallele Qualitätssicherung durch einen dedizierten QA-Spezialisten, sowie  regelmäßige online-Meetings sind Teil unseres Entwicklungsprozesses.

Nach der Realisierung erfolgt ein Abnahmetest, dessen Details schon mit dem Pflichtenheft vereinbart werden sollten. Mit erfolgreichem Abnahmetest wird danach die Abnahme erklärt.

Nach erfolgreicher Abnahme durch den Kunden beginnt die Gewährleistungsfrist, in der eine kostenlose Nachbesserung von nach der Abnahme entdeckten Fehlern erfolgt.